Charterbescheinigung
Charterbescheinigung: Spaß ohne Führerschein
Yachten und Boote chartern ohne Sportbootführerschein
Berlin (SP) Charterunternehmen können in geeigneten Revieren Sportboote vermieten, ohne dass der Mieter im Besitz des amtlich vorgeschriebenen Befähigungsnachweises ist. Nach einer mehrstündigen Einweisung wird eine so genante Charterbescheinigung ausgestellt - danach steht dem Freizeitvergnügen nichts mehr im Wege. Zu diesen Revieren zählen unter anderem Stör, Müritz-Elde-Wasserstraße (MEW), Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) und Lahn. Diese Charterbescheinigung ist kein Ersatz für den normalerweise notwendigen Führerschein. Darauf wies das Bundesverkehrsministerium hin.
Für die Charterbescheingung muss der Charterer vor Beginn des Törns eien Einweisung machen. Diese wird meist vom Vercahrterter angeboten, dauerte etwa ein bis eineinhalb Stunden und kostet etwa 90 Euro
Infos:
www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/index.html
Merkblatt: Mieten von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen (PDF)
Charterbescheinigung und Einweisung (PDF)
Binnenschifffahrtsstraßen, die mit Charterbescheinigung befahren werden dürfen (1, PDF)
Binnenschifffahrtsstraßen, die mit Charterbescheinigung befahren werden dürfen (2, PDF)
Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften (PDF)

