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Griechenland will wieder Yachties abkassieren

Griechenland: neue Steuer für Sportboote

Athen (SP) Der griechische Staat lässt nicht locker in seinem Bemühen, von Yachtsportlern Geld einzufordern. In Athen denkt man offenbar schon wieder über eine neue Bootssteuer nach, obwohl die letzte von der EU-Steuerkommission abgeschmettert wurde. Das berichtet jedenfalls Noonsite.com Bissig wird da formuliert: Wieder einmal erhebt Griechenland seinen Kopf über den Paragraphendschungel und versucht eine neue Steuer für Sportboote, die sich länger als 40 Tage in griechischen Gewässern aufhalten, einzuführen.

Die Bootssteuer gilt für private und Charterboote, die sich länger als 40 Tage im Jahr in Griechenland befinden. Sie gilt für Motorboote mit mehr als zehn Meter Länge und für Segelboote mit mehr als 15 Meter Länge. Das entsprechende Gesetz 3790/09 ist am 30. Juli 2009 verabschiedet worden.

Zur Erinnerung: Im Jahr 2000 erfanden Politik und Behörden in Griechenland die Einreisesteuer, die mittlerweile obsolet ist, deren begleitende Gebühren aber bis heute Bestand haben. Dann folgte der Versuch, Personen, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und in Griechenland ein privates Freizeitschiff unter fremder Flagge besitzen oder benutzen, über die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung in Griechenland zur Kasse zu bitten. Das scheiterte zum 1. Januar 2006, nicht zuletzt durch den vehementen Einsatz der Kreuzer-Abteilung des DSV, die auf Regierungsebene mit Erfolg intervenierte. Doch schon damals kündete Griechenland an, mit einem neuen Vorstoß zurückzukommen und der liegt jetzt auf dem Tisch.

Die Steuer ist gestaffelt nach Länge. Für ein Segelboot mit 15 bis 20 m Länge werden 200 Euro pro Meter fällig, also bei 15 Meter immerhin 3.000 Euro im Jahr. Auch alle anderen Boote müssen sich besonders registrieren lassen, wofür eine Gebühr erhoben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Hälfte der Steuer später erstattet werden. Wie diese Voraussetzungen aussehen, hat das Gesetz selbst nicht festgelegt. Charterboote, die auf den Inseln an der türkischen Küste registriert sind, werden nicht besteuert.

Wer seine Bootssteuer verspätet zahlt, muss mit einer um 10 % erhöhten Summe rechnen. Außerdem wird ein Ein- und Auslaufen aus griechischen Häfen nicht mehr möglich sein, wenn nicht die Zahlung der Steuer nachgewiesen werden kann.

Außerdem gibt es eine einmalige Sondersteuer für alle Boote über die genannten Längen. Diese beträgt (je nach Länge) mindestens 300 Euro pro Meter für Motorboote und 200 Euro pro Meter für Segelboote. Diese Sondersteuer kann zu 100 % erstattet werden. Die Kriterien legen wiederum eine gesonderte Verordnung bzw. die Kommission fest. Die Bezahlung der Steuer (bzw. die Registrierung für kleinere Boote) erfolgt bei dem Finanzamt des Ortes, in dem das Boot in Griechenland registriert ist. Jedes Boot muss entweder über eine Verkehrserlaubnis oder über ein Transitlog registriert sein.

Quelle: Premiumpresse/Mediamaritim


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