Sie sind hier:

Sicherheit auf See

Bücherschapp

Fäkalientanks Holland

Fäkalien Deutschland

Kreuzfahrt

Reisefernsehen

RSS-Newsfeed

Suchen nach:

Allgemein:

Startseite

Safety first

Segel-Forum

Bücherschapp

Twitter

Sitemap

Links

RSS-Newsfeed

Für Webmaster

Kontakt

Impressum


Seefunkgeräte: Weiterhin keine Gebühren

colorway-crocs-flash

UKW-Funkanlage vorerst gebührenfrei

Hein darf vorerst weiter gratis funken. Die deutsche Bundesnetzagentur nimmt erst einmal keine Gebühren für den normalen Betrieb.

Keine Gebühren für Seefunkgeräte

Düsseldorf (JoPr) Auch weiterhin wird für den Betrieb von Seefunkstellen wie UKW-Seefunkgeräten keine Gebühr erhoben. Das teilte René Henn, Pressestelle der deutschen Bundesnetzagentur, auf Anfrage von Yachtfernsehen.com mit. Hintergrund der Nachfrage war die Veröffentlichung von Gebührensätzen am 12. November 2009. Im Beamtendeutsch: Dritte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung (3. FSBeitrVÄndV).
Mit der Veröffentlichung der Frequenzschutzbeitragsverordnung sei grundsätzliche auch im Bereich des Seefunks die Möglichkeit eröffnet worden, Beiträge zu erheben: "Die relevanten Beitragshöhen sind in der Verordnung je Kalenderjahr ausgewiesen."

UKW-Seefunkanlagen für Sportboote würden dem mobilen Seefunk zugeordnet: "In diesem Bereich werden derzeit die telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Zuteilung von Frequenzen vor dem Hintergrund des nationalen Rechts und den Anforderungen der internationalen Bestimmungen überprüft. Diese Prüfungen sind bislang noch nicht abgeschlossen."

Seitens der Bundesnetzagentur, so Henn weiter, sei vor diesem Hintergrund die Entscheidung getroffen worden, die bisherige Zuteilungspraxis der Einzelfrequenzzuteilung übergangsweise fortzuführen. Im Klartext: "Um Nachteile für die Zuteilungsinhaber auszuschließen, wurde die Gebühren- und Beitragserhebung für diese Frequenzzuteilungen zum Betreiben von Funkstellen auf Schiffen ausgesetzt. Vorerst erfolgt somit keine Beitragserhebung für mobile Funkstellen des Seefunk und Binnenschifffahrtsfunks gemäß der Frequenzschutzbeitragsverordnung in der Fassung vom 12. November 2009", so Henn gegenüber Yachtfernsehen.com.

In der Frequenzschutzbeitragsverordnung sind beispielsweise für 2006 für Seefunk/Binnenschifffahrtsfunkanlagen laut Frequenznutzungsbeiträge für das Jahr 2007 Gebühren in Höhe von 17,33 Euro jährlich vorgesehen.



Diese Seite von Yachtfernsehen.com speichern bei:

Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Mr. Wong Yachtfernsehen.com  bookmarken in: 4fav Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Icio Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Oneview Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Yigg Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Linkarena Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Digg Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Del.icoi.us Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Reddit Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Simpy Yachtfernsehen.com  bookmarken in: StumbleUpon Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Slashdot Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Netscape Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Furl Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Yahoo Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Blogmarks Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Diigo Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Technorati Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Newsvine Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Blinkbits Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Ma.Gnolia Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Smarking Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Netvouz Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Folkd Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Spurl Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Google Yachtfernsehen.com  bookmarken in: Blinklist Information