Wassersport: Führerscheine in Holland
Maximaler Speed in Fahrwassern binnen: 6-9 km/h
Bußgelder für Wassersportler in Holland
Geschwindigkeitsübertretungen mit kleinen Booten unter 20 Meter | |
bis 6 km/h | € 90 |
6 bis 15 km/h | € 130 |
15 bis 25 km/h | € 200 |
25 bis 35 km/h | € 300 |
35 bis 45 km/h | € 450 |
45 km/h oder mehr | € 650 |
Geschwindigkeitsübertretungen mit kleinen Booten ab 20 Meter |
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bis 2 km/h | € 280 |
2 bis 3 km/h | € 420 |
3 bis 4 km/h | € 600 |
4 bis 5 km/h | € 900 |
mehr als 5 km/h | € 1400 |
Wasserski fahren | |
ohne Ausguck | € 230 |
Fahren in verbotenem Gebiet | € 230 |
Knöllchen für schnelle Motorboote (20 km/h und schneller)
Fahrer ist unter 18 Jahre alt | € 210 |
Keine Rettungsweste greifbar (pro Stück) | € 45 |
Kein/e Totmannsknopf (Notaus, Sicherungsleine) vorhanden | € 230 |
Notaus/Sicherungsleine nicht angelegt | € 230 |
Keine Registrierung | € 130 |
Kein Registrierungsnachweis an Bord | € 90 |
Kennzeichen nicht richtig angebracht | € 130 |
Kein Feuerlöscher an Bord | € 140 |
Unnötigen Lärm machen | € 85 |
Den Motor eines stilliegenden Fahrzeuges unnötig lange laufen lassen | € 85 |
Gefährliche Güter auf einem schnellen Motorboot transportieren | € 170 |
Fahren ohne funktierende Steuerung | € 170 |
Auf einem kleinen Boot bei schlechter Sicht auf Wasserstraßenkeinen Radarreflektor fahren | € 170 |
Ohne Führerschein fahren | |
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Ohne Führerschein fahren auf einem kleinen Schiff (unter 20 Meter) | € 550 |
Ohne Führerschein fahren auf einem großen Schiff (ab 20 Meter) | € 1000 |
Der Führerschein nicht mitführen | € 85 |
Alkohol | |
Alkohol ab 0,51 Promille | Entscheided das Gericht |
Surfen und segeln | |
Fahren mit Surfboard, Windsurfboard und Segelboot in verbotene Gebiet | € 230 |
Marifoon/UKW-Seefunk | |
Seefunkgerät an Bord ohne gültiges Sprechfunkzeugnis | € 250 |
Nicht vorhandene Zuteilungsurkunde | € 85 |
Flascher Gebrauch | € 110 |
Auf einem kleinen Boot (unter 20 Meter) gegen Melde-, Hör- und Funkpflicht verstoßen |
€ 230 |
Seefunkgerät entspicht nicht den Vorschriften oder fehlt (sofern vorgeschrieben) | € 280/850 |
Algemeine Bußgelder auf dem Wasser
Verbotene Gebiet befahren | € 340 | |
Verbotene Strandung/Auflaufen | € 230 | |
Verbotener Liegeplatz | € 230 | |
Ankerverbot | € 340 | |
Sog und Wellenschlag verursachen trotz Verbot | € 230 | |
Mit Motorschiff verbotene Durchfahrt | € 230 | |
Mit Wasserskijet/Waterscouter verbotene Durchfahrt | € 230 |
Bron/Quelle: www.vaarbewijzen.nl
Vorgeschriebene Wassersportführerscheine in NL
Welche Führerscheine sind in den Niederlanden / in Holland für Motorboote und Segelyachten vorgeschrieben? Hier eine kurze Übersicht.
Motorbetriebene Boote dürfen von Kindern unter zwölf Jahren nicht gefahren werden. Sie dürfen nur beispielsweise Segelboote, Kanus und Ruderboote auf dem Wasser bewegen.
Auf fast allen niederländischen Binnengewässern dürfen Kinder ab zwölf Jahren offene Boote mit Motor bis sieben Meter Länge fahren, die nicht schneller als 13 Kilometer pro Stunde (km/h) schnell fahren können bei Vollgas. Das sind beispielsweise Schlauchboote mit maximal drei PS.
Ausnahme: Rhein, Waal, Pannerdensch-Kanaal, Niederrhein - erst ab 16 Jahren (maximal sieben Meter, maximal 13 km/h).
Für offene Motorboote, die zwischen 13 km/h und maximal 20 km/h fahren können, gilt als Mindestalter 16 Jahre - ebenso wie für Segelyachten ab sieben Meter (ohne Motor).
Ein Führerschein (klein vaarbewijs) ist in den Niederlanden im Sportbereich nur vorgeschrieben für die sogenannten schnellen Motorboote (snelle motorbooten), die schneller als 20 km/fahren können. Dafür gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Darunter fallen übrigens auch Wasserscooter/Jetskis.
ACHTUNG: Wer beispielsweise Jugendliche mit dem Beiboot herumfahren lässt, das zum Beispiel mit nur einer Person schneller als 20 km/h fahren kann, riskiert ein saftiges Bußgeld: Die Waschpo kontrolliert tatsächlich die höchstmöglichen Geschwindigkeiten mit der jeweiligen Person. Ab etwa vier PS kann es eng werden. A propos Beiboot: Pflicht ist das rote Sicherungskabel (Notstopp, dodemansknop) zwischen Zündung und Handgelenk. Auch das wird kontrolliert. Nicht angelegt oder gar nicht vorhanden: 230 Euro für die Staatskasse.
Die deutsche 15-PS-Regelung gilt natürlich in den Niederlanden nicht: Wenn das motorbetriebene Boot schneller als 20 km/h fahren kann, ist ein Sportbootführerschein vorgeschrieben.
Wer ohne den vorgeschriebenen Sportbootführerschein Binnen (vaarbewijs - der deutsche Schein wird selbstverständlich anerkannt) erwischt wird, zahlt 550 Euro Bußgeld. Der Sportbootführerschein See wird übrigens auch auf den großen Randmeeren wie IJsselmeer anerkannt.
Die Wasserschutzpolizei kontrolliert gerade in Badezonen sehr streng.
Auch für den Betrieb von Funkanlagen (es reicht eine betriebsbereite Anlage an Bord, Marifoon) wird ein Schein / Funksprechzeugnis verlangt. Auch das wird in dne Niederlandne / in Holland sehr streng kontrolliert.
Infos: www.vaarbewijs.nl.
Führerscheine und Funkzeugnisse in Holland
Düsseldorf (SP) Thema Führerscheinpflicht in Holland: In den Niederlanden sind nur Boote ab 15 Meter Länge und Boote, die generell schneller als 20 km/h fahren können, führerscheinpflichtig.
Wichtig: Wer eine Funkanlage am Bord hat, muss eine Registrierung nachweisen, außerdem muss eine Person an Bord das entsprechende Funkzeugnis besitzen. Zu Beginn der Saison 2008 hagelte es bei einer gemeinsamen Aktion von Wasserschutzpolizei und Agentur für Telekommunikation Bußgeldbescheide über je 250 Euro (!) wegen fehlender Registrierung für Funkanlagen / Fehlen eines Funkzeugnisses. Auch wird Jagd auf illegal (z.B. aus den USA) importierte Funkanlagen gemacht. Sie werden beschlagnahmt. Weitere Kontrollen dieser Art wurden angekündigt.
Die für die niederländischen Wasserstraßen zuständigen Behörden akzeptieren nach Angaben des Deutschen Motoryachtverbandes folgende deutsche Führerscheine:
Sportbootführerschein
(mit oder ohne Zusatz SEE)
Dieser Befähigungsnachweis gilt für alle niederländischen Gewässer. Anerkannt werden allerdings nur Führerscheine, die nach dem 1. Januar 1974 ausgestellt wurden.
Sportschifferpatent
Dieser Befähigungsnachweis ist ebenfalls für alle niederländischen Gewässer gültig.
Sportbootführerschein Binnen
Der Inhaber eines solchen Befähigungsnachweises darf damit nur die niederländischen Binnengewässer befahren. Anerkannt werden nur noch solche Führerscheine, die nach dem 1. April 1989 ausgestellt wurden.
Ältere oder anderslautende Führerscheine (zum Beispiel der alte DSV A-Schein) werden in den Niederlanden nicht mehr anerkannt. Wer bei einer Kontrolle keinen gültigen Führerschein vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld und der Stilllegung des Schiffes rechnen.
In der Bundesrepublik Deutschland erworbene Führerscheine deutscher Staatsangehöriger mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die nicht mit den vorab beschriebenen Befähigungsnachweisen übereinstimmen, können unter bestimmten Voraussetzungen umgeschrieben werden.
Wichtig: Mit dem Sportbootführerschein See können alle niederländischen
Gewässer befahren werden.
Die Umschreibung von Befähigungsnachweisen der ehemaligen DDR wird dringend empfohlen.
Auskünfte erteilt die Führerscheinabteilung des
Deutschen Motoryachtverbandes e.V.
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
Telefon (0 40) 6 39 04 30
Telefax (0 40) 63 90 43 11
Info-Broschüre Wassersport in den Niederlanden
Funkzeugnispflicht in Holland - bei Verstoß werden Bußgelder fällig
In den Niederlanden gibt es seit 1. Januar 1985 die Pflicht, an Bord von "pleziervaartuigen" ein Funkzeugnis (in Holland: Basiscertificaat marifonie) entsprechend der an Bord befindlichen Funkanlage vorweisen zu können. Es gilt: Mindestens eine Person an Bord muss den Funkschein besitzen (Agentschap Telecom: "... de gebruiker moet minimaal over het Basiscertificaat Marifonie (BC) beschikken"). Wie bei allen anderen Führerscheinen gelten die Regelungen des Heimatlandes, ein Deutscher muss also das für dieses Fahrtgebiet und die entsprechende Anlage gültiges Sprechfunkzeugnis (UBI, SRC oder LRC) Funkschein vorweisen können.
Die Funkscheine werden bei Kontrollen verlangt, wer keines zeigen kann, darf ein saftiges Bußgeld (siehe oben) berappen.
Almanak, Teil 1 - muss in Holland an Bord sein
Der Almanak watertoerisme deel 1 muss laut binnenvaartpolitiereglement (BPR) an Bord sein. In ihm gibt es unter anderem alle wichtigen Regeln und Vorschriften der örtlichen Gewässer. Enthalten ist das BPR und das Handboek Marifonie in de binnenvaart, das ebenfalls mitgeführt werden muss, wenn eine Funkanlage an Bord ist.
Das Regelwerk gibt es in Holland auch auf Deutsch zu kaufen.