Wassersport: Führerscheine in Holland

Maximaler Speed in Fahrwassern binnen: 6-9 km/h

Vom IJsselmeer nach Workum/Warkum führt der Kanal Het Zool. Die maximal erlaubte Geschwindigkeit beträgt 9 km/h (etwa 4,9 Knoten).
Vom IJsselmeer nach Workum/Warkum führt der Kanal Het Zool. Die Fahrt versandet regelmäßig. Die Solltiefe ist etwa 2,30 Meter. Die maximal erlaubte Geschwindigkeit beträgt übrigens 9 km/h (etwa 4,9 Knoten).

Bußgelder für Wassersportler in Holland

Geschwindigkeitsübertretungen mit kleinen Booten unter 20 Meter
bis 6 km/h € 90
6 bis 15 km/h € 130
15 bis 25 km/h € 200
25 bis 35 km/h € 300
35 bis 45 km/h € 450
45 km/h oder mehr € 650
Geschwindigkeitsübertretungen mit kleinen Booten ab 20 Meter
bis 2 km/h € 280
2 bis 3 km/h € 420
3 bis 4 km/h € 600
4 bis 5 km/h € 900
mehr als 5 km/h € 1400
Wasserski fahren
ohne Ausguck € 230
Fahren in verbotenem Gebiet € 230

Knöllchen für schnelle Motorboote (20 km/h und schneller)

Fahrer ist unter 18 Jahre alt € 210
Keine Rettungsweste greifbar (pro Stück) € 45
Kein/e Totmannsknopf (Notaus, Sicherungsleine) vorhanden € 230
Notaus/Sicherungsleine nicht angelegt € 230
Keine Registrierung € 130
Kein Registrierungsnachweis an Bord € 90
Kennzeichen nicht richtig angebracht € 130
Kein Feuerlöscher an Bord € 140
Unnötigen Lärm machen € 85
Den Motor eines stilliegenden Fahrzeuges unnötig lange laufen lassen € 85
Gefährliche Güter auf einem schnellen Motorboot transportieren € 170
Fahren ohne funktierende Steuerung € 170
Auf einem kleinen Boot bei schlechter Sicht auf Wasserstraßenkeinen Radarreflektor fahren € 170
Ohne Führerschein fahren
Ohne Führerschein fahren auf einem kleinen Schiff (unter 20 Meter) € 550
Ohne Führerschein fahren auf einem großen Schiff (ab 20 Meter) € 1000
Der Führerschein nicht mitführen € 85
Alkohol
Alkohol ab 0,51 Promille Entscheided das Gericht
Surfen und segeln
Fahren mit Surfboard, Windsurfboard und Segelboot in verbotene Gebiet € 230
Marifoon/UKW-Seefunk
Seefunkgerät an Bord ohne gültiges Sprechfunkzeugnis € 250
Nicht vorhandene Zuteilungsurkunde € 85
Flascher Gebrauch € 110
Auf einem kleinen Boot (unter 20 Meter) gegen Melde-, Hör- und Funkpflicht verstoßen
€ 230
Seefunkgerät entspicht nicht den Vorschriften oder fehlt (sofern vorgeschrieben) € 280/850

Algemeine Bußgelder auf dem Wasser

in en uitvaren verboden Verbotene Gebiet befahren € 340
oplopen verboden Verbotene Strandung/Auflaufen € 230
meren verboden Verbotener Liegeplatz € 230
Verboden te ankeren Ankerverbot € 340
Geen hinderlijke waterbewegingen maken Sog und Wellenschlag verursachen trotz Verbot € 230
Doorvaren op de motor verboden Mit Motorschiff verbotene Durchfahrt € 230
Verboden voor waterscooters Mit Wasserskijet/Waterscouter verbotene Durchfahrt € 230

Bron/Quelle: www.vaarbewijzen.nl

Vorgeschriebene Wassersportführerscheine in NL

Welche Sportbootführerscheine benötigt man in den Niederlanden?

Welche Führerscheine sind in den Niederlanden / in Holland für Motorboote und Segelyachten vorgeschrieben? Hier eine kurze Übersicht.

Motorbetriebene Boote dürfen von Kindern unter zwölf Jahren nicht gefahren werden. Sie dürfen nur beispielsweise Segelboote, Kanus und Ruderboote auf dem Wasser bewegen.

Auf fast allen niederländischen Binnengewässern dürfen Kinder ab zwölf Jahren offene Boote mit Motor bis sieben Meter Länge fahren, die nicht schneller als 13 Kilometer pro Stunde (km/h) schnell fahren können bei Vollgas. Das sind beispielsweise Schlauchboote mit maximal drei PS.

Ausnahme: Rhein, Waal, Pannerdensch-Kanaal, Niederrhein - erst ab 16 Jahren (maximal sieben Meter, maximal 13 km/h).

Für offene Motorboote, die zwischen 13 km/h und maximal 20 km/h fahren können, gilt als Mindestalter 16 Jahre - ebenso wie für Segelyachten ab sieben Meter (ohne Motor).

Ein Führerschein (klein vaarbewijs) ist in den Niederlanden im Sportbereich nur vorgeschrieben für die sogenannten schnellen Motorboote (snelle motorbooten), die schneller als 20 km/fahren können. Dafür gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Darunter fallen übrigens auch Wasserscooter/Jetskis.

ACHTUNG: Wer beispielsweise Jugendliche mit dem Beiboot herumfahren lässt, das zum Beispiel mit nur einer Person schneller als 20 km/h fahren kann, riskiert ein saftiges Bußgeld: Die Waschpo kontrolliert tatsächlich die höchstmöglichen Geschwindigkeiten mit der jeweiligen Person. Ab etwa vier PS kann es eng werden. A propos Beiboot: Pflicht ist das rote Sicherungskabel (Notstopp, dodemansknop) zwischen Zündung und Handgelenk. Auch das wird kontrolliert. Nicht angelegt oder gar nicht vorhanden: 230 Euro für die Staatskasse.

Die deutsche 15-PS-Regelung gilt natürlich in den Niederlanden nicht: Wenn das motorbetriebene Boot schneller als 20 km/h fahren kann, ist ein Sportbootführerschein vorgeschrieben.

Wer ohne den vorgeschriebenen Sportbootführerschein Binnen (vaarbewijs - der deutsche Schein wird selbstverständlich anerkannt) erwischt wird, zahlt 550 Euro Bußgeld. Der Sportbootführerschein See wird übrigens auch auf den großen Randmeeren wie IJsselmeer anerkannt.

Die Wasserschutzpolizei kontrolliert gerade in Badezonen sehr streng.

Auch für den Betrieb von Funkanlagen (es reicht eine betriebsbereite Anlage an Bord, Marifoon) wird ein Schein / Funksprechzeugnis verlangt. Auch das wird in dne Niederlandne / in Holland sehr streng kontrolliert.

Infos: www.vaarbewijs.nl.

Führerscheine und Funkzeugnisse in Holland

Düsseldorf (SP) Thema Führerscheinpflicht in Holland: In den Niederlanden sind nur Boote ab 15 Meter Länge und Boote, die generell schneller als 20 km/h fahren können, führerscheinpflichtig.

Wichtig: Wer eine Funkanlage am Bord hat, muss eine Registrierung nachweisen, außerdem muss eine Person an Bord das entsprechende Funkzeugnis besitzen. Zu Beginn der Saison 2008 hagelte es bei einer gemeinsamen Aktion von Wasserschutzpolizei und Agentur für Telekommunikation Bußgeldbescheide über je 250 Euro (!) wegen fehlender Registrierung für Funkanlagen / Fehlen eines Funkzeugnisses. Auch wird Jagd auf illegal (z.B. aus den USA) importierte Funkanlagen gemacht. Sie werden beschlagnahmt. Weitere Kontrollen dieser Art wurden angekündigt.

Die für die niederländischen Wasserstraßen zuständigen Behörden akzeptieren nach Angaben des Deutschen Motoryachtverbandes folgende deutsche Führerscheine:

Sportbootführerschein

(mit oder ohne Zusatz SEE)
Dieser Befähigungsnachweis gilt für alle niederländischen Gewässer. Anerkannt werden allerdings nur Führerscheine, die nach dem 1. Januar 1974 ausgestellt wurden.

Sportschifferpatent

Dieser Befähigungsnachweis ist ebenfalls für alle niederländischen Gewässer gültig.

Sportbootführerschein Binnen

Der Inhaber eines solchen Befähigungsnachweises darf damit nur die niederländischen Binnengewässer befahren. Anerkannt werden nur noch solche Führerscheine, die nach dem 1. April 1989 ausgestellt wurden.

Ältere oder anderslautende Führerscheine (zum Beispiel der alte DSV A-Schein) werden in den Niederlanden nicht mehr anerkannt. Wer bei einer Kontrolle keinen gültigen Führerschein vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld und der Stilllegung des Schiffes rechnen.

In der Bundesrepublik Deutschland erworbene Führerscheine deutscher Staatsangehöriger mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die nicht mit den vorab beschriebenen Befähigungsnachweisen übereinstimmen, können unter bestimmten Voraussetzungen umgeschrieben werden.

Wichtig: Mit dem Sportbootführerschein See können alle niederländischen
Gewässer befahren werden.

Die Umschreibung von Befähigungsnachweisen der ehemaligen DDR wird dringend empfohlen.

Auskünfte erteilt die Führerscheinabteilung des
Deutschen Motoryachtverbandes e.V.
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
Telefon (0 40) 6 39 04 30
Telefax (0 40) 63 90 43 11
Info-Broschüre Wassersport in den Niederlanden

Funkzeugnispflicht in Holland - bei Verstoß werden Bußgelder fällig

In den Niederlanden gibt es seit 1. Januar 1985 die Pflicht, an Bord von "pleziervaartuigen" ein Funkzeugnis (in Holland: Basiscertificaat marifonie) entsprechend der an Bord befindlichen Funkanlage vorweisen zu können. Es gilt: Mindestens eine Person an Bord muss den Funkschein besitzen (Agentschap Telecom: "... de gebruiker moet minimaal over het Basiscertificaat Marifonie (BC) beschikken"). Wie bei allen anderen Führerscheinen gelten die Regelungen des Heimatlandes, ein Deutscher muss also das für dieses Fahrtgebiet und die entsprechende Anlage gültiges Sprechfunkzeugnis (UBI, SRC oder LRC) Funkschein vorweisen können.

Die Funkscheine werden bei Kontrollen verlangt, wer keines zeigen kann, darf ein saftiges Bußgeld (siehe oben) berappen.

Almanak, Teil 1 - muss in Holland an Bord sein

Der Almanak watertoerisme deel 1 muss laut binnenvaartpolitiereglement (BPR) an Bord sein. In ihm gibt es unter anderem alle wichtigen Regeln und Vorschriften der örtlichen Gewässer. Enthalten ist das BPR und das Handboek Marifonie in de binnenvaart, das ebenfalls mitgeführt werden muss, wenn eine Funkanlage an Bord ist.

Das Regelwerk gibt es in Holland auch auf Deutsch zu kaufen.


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