CE-Klassen für Yachten

Warum CE-Klassifizierungen für Yachten?

Bavaria Cruiser 33

Düsseldorf (SP) Gemäß der EU-Sportbootrichtlinie 94/25/EG müssen seit 16.6.1998 alle Sportboote, die innerhalb der Europäischen Union erstmalig "in Verkehr gebracht" werden, zertifiziert und CE-gekennzeichnet sein bzw. werden. Diese Sportboot-Direktive will nicht dem Betreiber vorschreiben, unter welchen Bedingungen er sein Fahrzeug benutzen darf, sondern will lediglich dem Käufer eines Boots einen Hinweis geben, für welche Beanspruchungen sein Boot gebaut worden ist.

Die neue Sportbootrichtlinie 2013/53/EU wird seit dem 18. Januar 2016 in EU angewendet.

Boote ohne CE-Kennzeichen, die bis zum 16.06.1998 innerhalb der Europäischen Union in den Handel gelangt sind, gelten als vor dem Stichdatum "in Verkehr gebracht" und können ohne weitere Beschränkung weiter verkauft werden. Allerdings sollte der Händler den Kunden auf diesen Umstand hinweisen, da er bei Neubooten die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung erwarten kann. Unterbleibt der Hinweis, so kann der Kunde Wandlung des Kaufvertrags verlangen.

Gebrauchtboote, die in einem Drittland hergestellt (beispielsweise den USA) und vor dem 17.06.1998 nie offiziell in die Europäische Union eingeführt wurden, können nicht mehr ohne CE-Kennzeichen in der EU verkauft werden.

Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen, um den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG) zu gewährleisten. EU-Richtlinien gemäß Art. 95 EU-Vertrag (sog. Binnenmarktrichtlinien) legen für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der verantwortliche Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EU-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten "wesentlichen Anforderungen".

Verantwortlich für diese Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produkts (für Hersteller außerhalb der EU ist ein in der EU niedergelassener Bevollmächtigter erforderlich). Eine CE-Kennzeichnung ist verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.

(Quellen: Germanischer Llyod, Bundesverband Wassersportwirtschaft)

Die neue RICHTLINIE 2013/53/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG (pdf-Download) hat die Umwelt- und Sicherheitsanforderungen für Sportboote verschärft.

Usprünglich galt die Richtlinie 94/25/EG nur für Sportboote mit einer Mindestrumpflänge von 2,5 Metern und einer Höchstlänge von 24 Metern. Mit der Richtlinie 2003/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 zur Änderung der Richtlinie 94/25/EG (4) wurde der Anwendungsbereich der Richtlinie 94/25/EG auf Wassermotorräder erweitert, und es wurden Umweltschutzanforderungen für Antriebsmotoren, sowohl für Selbst- als auch für Fremdzündungsmotoren, in Form von Grenzwerten für Abgasemissionen (CO, HC, NOx und Partikel) sowie in Form von Grenzwerten für Geräuschemissionen in die geänderte Richtlinie aufgenommen.

CE-Klassen für Boote - die Kategorien

Auslegungskategorie Windstärke signifikante Wellenhöhe
A - Hochsee über 8 über 4
B - außerhalb von Küstengewässern bis einschließlich 8 bis einschließlich 4
C - küstennahe Gewässer bis einschließlich 6 bis einschließlich 2
D - geschützte Gewässer bis einschließlich 4 bis einschließlich 0,3

Quelle: RICHTLINIE 2013/53/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG

Erläuterungen zu den CE-Klassen für Yachten

Die Fahrwasser vor Norderney.

Erläuterungen (ab 2013):

CE-Kategorie A:
Ein Sportboot der Entwurfskategorie A gilt als für Windstärken über 8 (Beaufort-Skala) und signifikante Wellenhöhe über 4 m ausgelegt, jedoch nicht für extreme Wetterverhältnisse wie Sturm, schwerer Sturm, Orkan, Wirbelsturm, extreme Seebedingungen oder Riesenwellen.

CE-Kategorie B: Ein Sportboot der Entwurfskategorie B gilt als für eine Windstärke bis einschließlich 8 und signifikante Wellenhöhe bis einschließlich 4 m ausgelegt.

CE-Kategorie C: Ein Wasserfahrzeug der Entwurfskategorie C gilt als für eine Windstärke bis einschließlich 6 und signifikante Wellenhöhe bis einschließlich 2 m ausgelegt.

CE-Kategorie D: Ein Wasserfahrzeug der Entwurfskategorie D gilt als für eine Windstärke bis einschließlich 4 und signifikante Wellenhöhe bis einschließlich 0,3 m und gelegentliche Wellenhöhe von höchstens 0,5 m ausgelegt.

Wasserfahrzeuge der jeweiligen Entwurfskategorie müssen so entworfen und gebaut sein, dass sie der Beanspruchung nach diesen Parametern hinsichtlich Stabilität, Auftrieb und anderen einschlägigen grundlegenden Anforderungen gemäß diesem Anhang standhalten und dass sie eine gute Manövrierfähigkeit haben.

Die signifikante Wellenhöhe

Hart am Wind.

Die so genannte signifikante Wellenhöhe entspricht nur selten der tatsächlichen Wellenhöhe. Als sigifikante Wellenhöhe wird die Durchschnittshöhe derjenigen Wellen bezeichnet, die zum größten Drittel aller Wellen gehören. Dies entspricht nur ungefähr der Wellenhöhe, die ein geübter Beobachter schätzen würde. Dabei können einzelne Wellen durchaus die doppelte Hölhe haben.

Die signifikante Wellenhöhe (auch als kennzeichnende Wellenhöhe des Seegangs bekannt) definiert laut DWD "als mittlere Höhe des höheren Drittels aller in einem Seegebiet (z.B. 10x10km) und in einem repräsentativen Zeitraum (z.B. 20 Minuten, unter der Annahme stationärer Verhältnisse) vorkommenden Wellen". Dieser Parameter lasse sich von geübten Beobachtern recht gut schätzen.

Einzelwellen können theoretisch (aber recht selten) die doppelte Höhe oder mehr erreichen. Im Zusammenhang mit Schiffshavarien ist oft die Rede von solchen „Monsterwellen“ (engl. „Freakwaves“) oder „Kaventsmännern“.

Typische Werte der signifikanten Wellenhöhe im Fall von Windsee zeigt die Beaufort-Skala See.

Quelle: DWD.

Beaufourt-Skala

Beaufortgrad

Bezeichnung

Windgeschwindigkeit

(Gerundete Werte)

Signifikante

Wellenhöhe

H1/3

Auswirkungen des Windes auf die See

m/skm/hKnotenMeter
0Stille~ 0 < 1< 10Spiegelglatte See.
1leiser Zug~ 11-51-30,1Kleine schuppenförmig aussehende Kräuselwellen ohne Schaumkämme.
2leichte Brise2-36-114-60,2Kleine Wellen, noch kurz, aber ausgeprägter. Die Kämme sehen glasig aus und brechen nicht.
3schwacher Wind3-512-197-100,6Die Kämme beginnen zu brechen. Der Schaum ist glasig. Vereinzelt können kleine weiße Schaumköpfe auftreten.
4mäßiger Wind5-820-2811-161Die Wellen sind zwar noch klein, werden aber länger. Weiße Schaumköpfe treten schon ziemlich verbreitet auf.
5frischer Wind8- 1129-3817-212Mäßige Wellen, die eine ausgeprägte lange Form annehmen. Weiße Schaumkämme bilden sich in großer Zahl. Vereinzelt kann schon etwas Gischt vorkommen.
6starker Wind11-1439-4922-273Die Bildung großer Wellen beginnt. Überall treten ausgedehnte weiße Schaumkämme auf, häufig mit Gischt.
7steifer Wind14-1750-6128-334Die See türmt sich. Der beim Brechen der Wellen entstehende weiße Schaum beginnt sich in Streifen in Windrichtung zu legen.
8stürmischer Wind17-2162-7434-405,5Mäßig hohe Wellenberge von beträchtlicher Länge. Die Kanten der Kämme beginnen zu Gischt zu verwehen. Gut ausgeprägte Schaumstreifen.
9Sturm21-2475-8841-477Hohe Wellenberge, dichte Schaumstreifen. Das bekannte "Rollen" der See beginnt. Die Gischt kann die Sicht beeinträchtigen.
10schwerer Sturm24-2889-10248-559Sehr hohe Wellenberge mit langen überbrechenden Kämmen. Die entstehenden Schaumflächen werden in so dichten weißen Streifen in Richtung des Windes geweht, dass die Meeresoberfläche im Ganzen weiß aussieht. Das Rollen der See wird schwer und stoßartig. Die Sicht ist beeinträchtigt.
11orkanartiger Sturm28-33103-11756-6311,5Außergewöhnlich hohe Wellenberge. Kleine und mittelgroße Schiffe zeitweise hinter Wellenbergen verdeckt. Die See ist völlig von langen weißen Schaumflächen bedeckt. Überall werden die Kanten der Wellenkämme zu Gischt verweht. Die Sicht ist stark herabgesetzt.
12Orkan33+118+64+14+Die Luft ist mit Schaum und Gischt angefüllt. Die See ist vollständig weiß von treibender Gischt.
Die Sicht ist sehr stark herabgesetzt.

Eigene Zertifizierung des GL

Hamburg (SP Die Schiffsklassifizirungsgesellschaft Germanischer Lloyd (GL) hat eine eigene, zusätzliche Klassifikation für Sportboote entwickelt: die Zertifizierung "GL Yacht Plus" für Sportboote und Segelyachten mit einer Länge unter 24 Meter. Diese geht über die bestehende verbindliche CE-Zertifizierung von Booten ("Sportbootdirektive") hinaus und soll Herstellern und Eignern ein "deutlich erhöhtes Maß an Sicherheit" bieten.
Der freiwilligen Zertifizierung "GL Yacht Plus" des Germanischen Lloyd liegt eine regelmäßige Überprüfung der Serienproduktion zugrunde: Zur Erlangung der Zertifizierung findet stichprobenweise gemäß vorab vom GL geprüfter Unterlagen eine Überwachung des Herstellungsprozesses statt. In Abhängigkeit der Anzahl der gefertigten Boote werden gestaffelt Prüftage festgelegt. Hier werden dann die Prototypanforderungen (EC Baumusterprüfung) in der Serienfertigung geprüft und die laufende Produktion regelmäßig besichtigt. Je nach Fertigungsprofil werden Hersteller und gegebenenfalls Unterlieferanten einbezogen. Die Tätigkeiten des Germanischen Lloyd basieren auf der Verifikation der Bauzeichnungen und der Prüfung der Bauausführung. Die Boote erhalten zusätzlich zum CE-Kennzeichen die Zertifizierung "GL Yacht Plus".

Der Mindestprüfumfang beinhaltet für Segelboote die Überprüfung der Ballastkiel-Anbindung an den Rumpf, der Rumpf-Deck-Verbindung und des Mastfußes inklusive der Püttinge. Für Segel- und Motorboote kommen noch die Überprüfung der Ruderanlage und Steuereinrichtung, der Maschinenanlage, der elektrischen Systeme und der Fertigungsausführung hinzu.
Der Germanische Lloyd setzt nach eigenen Angaben Standards in Technik, Qualität und Sicherheit für die maritime Branche und die Industrie. Neben der Klassifizierung von Schiffen aller Art ist der Germanische Lloyd als technische Überwachungsgesellschaft weltweit aktiv. Das Unternehmen beschäftigt über 2.700 Mitarbeiter an 163 Standorten in 77 Ländern.

Als einer der weltweiten Marktführer in der Schiffsklassifikation sorgt der Germanische Lloyd für die technische Sicherheit von über 5.700 Schiffen. Mehr als 120 Flaggenstaaten haben die Gesellschaft autorisiert, hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Die Anzahl der aktuellen Neubauaufträge beläuft sich auf ca. 1.000 Seeschiffe.

Technische Dienstleistungen in den Bereichen Prüfung, Zertifizierung und Beratung bieten die GL Industrial Services mit ihren sechs Tochtergesellschaften. Schwerpunkte sind die internationale Öl- und Gas-Branche, Windenergie, Zertifizierungen nach ISO und anderen Standards und Bautechnik.

Infos: www.gl-group.com


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