LED-Leuchtmittel in Navigationslaternen

Video: Wie man auf LED umrüstet

Navigationslaternen auf LED umrüsten

Zugelassene LED-Zweifarbenlaterne. Marblu stellte ein stark erweitertes und auf die Anforderungen im Yacht- und Caravanbereich zugeschnittenes LED-Beleuchtungsprogramm vor.

FSR warnt vor Umrüstung mit LED-Leuchtmitteln

Köln
(SP) Zahlreiche Anbieter haben LED-Leuchtmittel auf den Markt gebracht, die die gebräuchlichen Glühlampen in Navigationslaternen ersetzen sollen. Geworben wird mit einem geringeren Stromverbrauch und einer längeren Lebensdauer dieser Leuchtmittel. Doch die Sache hat einen Pferdefuß: Bei Einbau der LED-Leuchtmittel in Seitenlaternen erlischt die Zulassung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) für die Navigationslaternen: Die Sektoren stimmen dann unter Umständen nicht mehr. Ralf-Thomas Rapp, Vorsitzender des Fachverband Seenot-Rettungsmittel (FSR), warnt deshalb: „Hände weg von der LED-Umrüstung zugelassener Laternen!“ Erlaubt ist nur die Umrüstung von Anlerlaternen auf LED-Beleuchtung: Dort spielen Sektroen bekanntlich keine Rolle - es handelt sich um ein Rundumlicht.

Thomas Peters, Geschäftsführer des FSR-Mitgliedsunternehmens Peters & Bey und Fachmann für Navigationslaternen, erläutert die Problematik. „Die Laternen sind so konstruiert, dass sie eine punktuelle Lichtquelle benötigen, damit die vorgeschriebenen Ausstrahlungswinkel des Lichtes erzielt werden können. Wird nun eine herkömmliche Glühlampe durch eine säulen- oder igel-artig geformte LED-Lampe ersetzt, passt die Lichtquelle nicht mehr zu den Blenden, die den Abstrahlwinkel regulieren.“ Peters stellte jedoch klar, dass die LED-Technik keinesfalls komplett abzulehnen sei. Es gebe LED-Laternen auf dem Markt, die die Vorzüge des geringeren Energieverbrauchs und der langen Lebensdauer böten. Solche Laternen sind vom BSH zugelassen und könnten somit bedenkenlos eingesetzt werden.

Diese Aussagen ergänzte Ralf-Dieter Preuß, Referatsleiter für Navigationssysteme beim BSH: „Das BSH hat keine LED-Lampen für die Umrüstung von Seitenlaternen zugelassen, weil das abgestrahlte Licht dann die Sektorengrenzen nicht mehr einhält.“ Wie Preuß weiter erklärte, habe seine Behörde derartige Lampen von seriösen Herstellern auch gar nicht erst vorgestellt bekommen.

Eine nicht-zugelassene Technik werde bei Kontrollen durch die Wasserschutzpolizei geahndet. Allerdings gebe es eine Ausnahme, in dem das BSH die Verwendung erlaubt und die LED-Leuchtmittel zugelassen habe. „Für Ankerlaternen sind LED-Lampen zulassungsfähig. Denn bei einem weißen Rundumlicht spielen Sektorengrenzen keine Rolle“, so Preuß. Er gibt noch einen wertvollen Hinweis: „Ab Juli 2009 gibt es für Leuchten in der Berufsschifffahrt auch europäische Steuerrad-Zulassungen nach der Richtlinie 96/98EG. Solche Leuchten dürfen natürlich auch in der Sportschifffahrt eingesetzt werden, egal von welcher Zulassungsstelle in der EU sie zugelassen sind. Sie erfüllen höhere Anforderungen an Robustheit und Fertigungsqualität als rein für die Sportschifffahrt zugelassene Leuchten.“

Der FSR erinnert daran, ausschließlich vom BSH zugelassene Glühlampen zu verwenden, um in einem Schadensfall den Versicherungsschutz nicht zu riskieren.

Infos: Im FSR haben sich 14 führende deutsche Unternehmen - Hersteller und Importeure von Seenot-Rettungsmitteln - zusammengeschlossen, deren Ziel es ist, die Sicherheit auf dem Wasser zu verbessern. Informationen rund um das Thema Seenot-Rettungsmittel und das Verhalten auf dem Wasser sind zu bekommen beim FSR, Gunther-Plüschow-Straße 8, 50829 Köln, Telefon: 0221/595710.

Internet:FSR


Folgt uns bei Facebook, Instagram und Youtube.


Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Einige von ihnen sind für den Betrieb der Seite technisch notwendig. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Wenn Sie auf dieser Seite bleiben, stimmen Sie dem zu. Alles Weitere finden Sie in der Datenschutzerklärung. Erweiterte Einstellungen