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Zoll macht Jagd auf Yachtbesitzer

Zollkontrolle auf Sportbooten

Hamburg (SP) Am 23. und 24. August 2009 überprüften Zollbeamte den Reise- und Sportbootverkehr sowie Dienstleistungsbetriebe in den Häfen an der gesamten deutschen Nordseeküste. An beiden Tagen kontrollierten jeweils etwa 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauptzollämter Bremen, Oldenburg, Itzehoe und Hamburg-Hafen insgesamt 821 Sportboote, 1.450 Reisende sowie 120 Arbeitsstellen und/oder Dienstleistungsbetriebe.

Die Fahrer von 32 Sportbooten konnten vor Ort nicht die entrichtete Mehrwertsteuer für ihr Boot (den so genannten zollredlichen Besitz des Fahrzeugs) nachweisen. Diese müssen nun in den nächsten Tagen mit entsprechenden Nachfragen der zuständigen Finanzbehörden rechnen. In einem Fall stellten die Beamten in den Treibstofftanks gekennzeichnetes Gasöl fest.

Bei der Aktion gelang dem Zoll auch ein entscheidender Schlag gegen die organisierte Rauschgiftkriminalität. "Bei einem Fährpassagier fanden die Zöllner insgesamt 57 Gramm Marihuana", teilte die Bundesfinanzdirektion Nord stolz mit. Im Rahmen der anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden einschlägige Utensilien zum Konsum und zum Anbau von Marihuana gefunden. Die Ermittlungen dauern weiter an, so der Zoll.

Ein Yachtbesitzer wurde verwarnt, weil er zunächst die Anhaltesignale eines Zollbootes nicht befolgte. Auch er konnte, nachdem er angehalten wurde, den zollredlichen Besitz seiner neuen Yacht nicht nachweisen.

Erstmals haben die neu strukturierten Kontrollkräfte der Hauptzollämter im Bezirk der Bundesfinanzdirektion Nord bei einer verdachtsunabhängigen Kontrollmaßnahme in dieser Größenordnung zusammengearbeitet. "Es zeigt sich, dass wir in der neuen Struktur gut aufgestellt sind und wir durch die Bündelung der Kräfte in der Lage sind, auch in großer Fläche wirkungsvoll vollumfängliche Kontrollmaßnahmen durchzuführen", sagte Einsatzleiter Martin Burlon (Hauptzollamt Hamburg-Hafen). Nicht zuletzt auch aufgrund der durchweg positiven Resonanz - angeblich auch von Seiten der Sportbootfahrer und der Hafenanlieger - würden auch zukünftig derartige Einsätze durchgeführt, kündigte die Bundesfinanzdirektion Nord an.

Welche Papiere müssen an Bord sein? Infos dazu gibt es bei der Kreuzer-Abteilung des DSV (PDF)

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