Sie sind hier: Startseite » Yachting-News

Seefunkgeräte: Weiterhin keine Gebühren

UKW-Funkanlage vorerst gebührenfrei

Die Änderungen bei Seefunkverfahren ab 1. Oktober 2018 sollten auch Alt-Besitzer von Sprechfunkzeugnissen kennen.

Keine Gebühren für Seefunkgeräte

Düsseldorf (SP) Auch weiterhin wird für den Betrieb von Seefunkstellen wie UKW-Seefunkgeräten keine Gebühr erhoben. Das teilte René Henn, Pressestelle der deutschen Bundesnetzagentur, auf Anfrage von Yachtfernsehen.com mit. Hintergrund der Nachfrage war die Veröffentlichung von Gebührensätzen am 12. November 2009. Im Beamtendeutsch: Dritte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung (3. FSBeitrVÄndV).
Mit der Veröffentlichung der Frequenzschutzbeitragsverordnung sei grundsätzliche auch im Bereich des Seefunks die Möglichkeit eröffnet worden, Beiträge zu erheben: "Die relevanten Beitragshöhen sind in der Verordnung je Kalenderjahr ausgewiesen."

UKW-Seefunkanlagen für Sportboote würden dem mobilen Seefunk zugeordnet: "In diesem Bereich werden derzeit die telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Zuteilung von Frequenzen vor dem Hintergrund des nationalen Rechts und den Anforderungen der internationalen Bestimmungen überprüft. Diese Prüfungen sind bislang noch nicht abgeschlossen."

Seitens der Bundesnetzagentur, so Henn weiter, sei vor diesem Hintergrund die Entscheidung getroffen worden, die bisherige Zuteilungspraxis der Einzelfrequenzzuteilung übergangsweise fortzuführen. Im Klartext: "Um Nachteile für die Zuteilungsinhaber auszuschließen, wurde die Gebühren- und Beitragserhebung für diese Frequenzzuteilungen zum Betreiben von Funkstellen auf Schiffen ausgesetzt. Vorerst erfolgt somit keine Beitragserhebung für mobile Funkstellen des Seefunk und Binnenschifffahrtsfunks gemäß der Frequenzschutzbeitragsverordnung in der Fassung vom 12. November 2009", so Henn gegenüber Yachtfernsehen.com.

In der Frequenzschutzbeitragsverordnung sind beispielsweise für 2006 für Seefunk/Binnenschifffahrtsfunkanlagen laut Frequenznutzungsbeiträge für das Jahr 2007 Gebühren in Höhe von 17,33 Euro jährlich vorgesehen.


Folgt uns bei Facebook, Instagram und Youtube.


Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Einige von ihnen sind für den Betrieb der Seite technisch notwendig. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Wenn Sie auf dieser Seite bleiben, stimmen Sie dem zu. Alles Weitere finden Sie in der Datenschutzerklärung. Erweiterte Einstellungen