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2013: Sportboote bis 15 PS führerscheinfrei

Führerscheinregelung fast wie in Holland

In Holland ist ein Sportbootführerschein nur für schnelle Motorboote sowie Yachten über 15 Meter vorgeschrieben. Ab 2013 werden auch in Deutschland zunächst für eine Testphase von drei Jahren die Vorschriften liberalisiert. Die Wassersportwirtschaft hatte Druck gemacht.

Ab 2013: Boote bis 15 PS führerscheinfrei

München (SP) Die für die Neuregelung erforderlichen Verordnungsänderungen für den Sportbootführerschein See und Binnen sollen laut dem Verkehrsministerium im Oktober abgeschlossen sein. Das teilte der ADAC mit. Zu Beginn der Wassersportsaison 2013 dürfen Skipper, die mindestens 16 Jahre alt sind, im Seebereich längenunabhängig und im Binnenbereich bis 15 Metern Länge künftig führerscheinfrei ein Sportboot führen, sofern die Motorleistung an der Propellerwelle des Sportbootes nicht mehr als 11,03 Kilowatt (15 PS) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung stattfindet.

Auf das zunächst geplante und vom ADAC befürwortete Tempolimit von 20 Kilometer pro Stunde in Kombination mit 15 PS wird verzichtet. Auch eine vom ADAC geforderte verpflichtende dreistündige Einweisung für Wassersportneulinge, zum Beispiel vor der Übergabe von Booten an Charterer, soll zunächst nicht umgesetzt werden.

Mit der Neuregelung werde das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Wassertourismus und der Sportschifffahrt in Deutschland zu erhöhen. Die im europaweiten Vergleich hohen Hürden in Deutschland würden abgebaut, so der ADAC. Vor allem die Wassersportwirtschaft hatte viel Druck gemacht.

Ausnahme Rhein: Dort gilt die alte 5 PS-Regelung weiter

Aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aus der Mitgliedschaft in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) wird die bisherige Führerscheinregelung von 5 PS für den Rhein beibehalten. Dort gilt die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung unverändert weiter.

Prüfung der Neuregelung nach drei Jahren

Das Bundesverkehrministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung möchte in einer Evaluation nach drei Jahren prüfen, ob die Neuregelung zu vermehrten Unfällen oder Fällen von verhältnismäßig hohen Geschwindigkeiten geführt hat, die aus Sicherheitsgründen und zum Schutz von Gewässern, Flora und Fauna sowie der Uferbereiche einschränkende Maßnahmen erforderlich machen.

Position des ADAC zur Neuregelung

Der ADAC begrüßt die Liberalisierung der Führerscheinregelung, allerdings immer unter der Maßgabe, dass die Sicherheit auf dem Wasser oberste Priorität besitzt. Er regt daher Folgendes beim Verkehrsministerium an:

* Damit die auch vom ADAC als sehr wichtig angesehene Evaluierung nach drei Jahren stattfinden kann, regt der ADAC die Einführung einer Unfalldatenbank an. Diese Datenbank soll Unfälle nach einheitlichen Kriterien erfassen und auswerten.

* Mit der Heraufsetzung der Führerscheinfreigrenze sollte eine verpflichtende mehrstündige Einweisung in Anlehnung an die Charterscheinregelung eingeführt werden, wobei für die Umsetzung seriöse, zertifizierte Ausbildungsstätten zu benennen sind.

* Die für See und Binnen deckungsgleiche Einführung eines Mindestalters von 16 Jahren hält der ADAC ebenfalls für eine richtige und wichtige Vereinheitlichung. Es sollte jedoch geprüft werden, ob die bisherige Regelung im Seebereich (kein vorgeschriebenes Mindestalter) nicht für den schwach motorisierten Bereich unter 3,69 kW (5 PS) beibehalten sowie auf den Binnenbereich ausgedehnt werden kann, um den Einstieg von Jugendlichen in den Bootssport unter der Aufsicht der Erziehungsberechtigten zu ermöglichen. Dem ADAC ist nicht bekannt, dass es durch die bisherigen Regelungen zu Problemen gekommen ist.

Positionspapier des ADAC zur Führerscheinneuregelung (PDF, externer Link).


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