Änderungen bei Seefunk-Prüfungen
Neue Prüfungsfragen für Seefunk
Wichtige Änderungen beim Seefunk
Hamburg (SP) Zum 1. Oktober 2018 haben sich einige Prüfungsfragen und praktische Anforderungen bei den Funkzeugnissen UBI, SRC und LRC geändert. Die Änderungen sind nicht nur für diejenigen relevant, die einen SRC, LRC oder UBI erwerben möchten, sondern betreffen alle Funkzeugnisinhaber.
Wer seinen UBI machen möchte, das UKW-Sprechfunkzeugnis speziell für die Binnenschifffahrt, den erwarten nicht nur geänderte Fragestellungen im Prüfungsbogen, sondern auch eine erneuerte Sprechfunktafel, die an das internationale Sprechfunkverfahren angeglichen wurde, heißt es beim Deutschen Segler-Verband (DSV).
Der Anruf bei Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen muss nun auch im Binnenschifffahrtsfunk durchgängig mit den international bekannten Sprachphrasen (wie z.B. „all stations”, “this is” oder “received mayday”) durchgeführt werden. Die weitere Funkabwicklung sowie die Nennung des Schiffstyps vor dem Schiffsnamen werden weiterhin in der jeweiligen Landessprache gesendet. Außerdem muss künftig zusätzlich das Rufzeichen des Schiffs genannt werden.
Alle Änderungen für die Sprechfunkzeugnisse gibt es beim ELWIS als PDF-Download.
„Die bisherigen Funkscheine behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit“, betont Florian Neuffer von der Führerschein-Abteilung des DSV. „Doch wir empfehlen jedem Schiffsführer, sich mit den Neuerungen vertraut zu machen, um ordnungsgemäß am Funkverkehr teilnehmen und im Notfall richtig über Funk reagieren zu können.“
Aktuelle Infos sind unter https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Sprechfunkzeugnisse/Sprechfunkzeugnisse-page.html verfügbar.
Bei Fragen steht die Führerschein-Abteilung des DSV per E-Mail unter fuehrerscheine@dsv.org zur Verfügung.