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EU sei Dank: Pyro-Schein wird 2015 abgeschafft

Chartern künftig ohne Pyro-Schein

Kiel (SP) Ab 2015 will die EU keinen Pyro-Schein mehr für den Besitz und Gebrauch von leistungsstarken Seenotsignalmitteln mehr vorschreiben. Dem geht eine Vereinfachung für Charterkunden in Schlesig-Holstein voran: In dieser Saison reicht eine bestätigte praktische Einweisung durch die Charterfirma aus, wenn sich beispielsweise Seenotsignalraketen an Bord befinden. Um die Vereinfachung hatte sich die Charterfirma 1. Klasse Yachten in Heiligenhafen bemüht. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung in Kiel teilte die Interimslösung bereits den Behörden mit - und verwies auch auf eine beabsichtigte EU-weite Änderung des Sprengstoffgesetzes: Es sei "erklärtes Ziel der EU–Normenkommission, Signalmittel in die Kategorie P1 einzustufen." Dies solle Anfang 2015 erfolgen. Das wäre das "Aus" für den Pyro-Schein.

Bislang sind Seenotsignalmittel wie Seenotraketen in der Klasse P 2 eingeordnet: "Pyrotechnische Gegenstände für sonstige Zwecke mit größerer Gefährdung (früher Klasse T2) und daher nur von Personen mit Fachkunde zu verwenden." Wer Signalmittel dieser Kategorie erwerben, lagern und verwenden will, muss eine spezielle Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsträger besuchen. Mit bestandener Prüfung wird der Nachweis erbracht, dass man den fachkundigen Umgang mit den Signalmitteln beherrscht: der sogenannte Pyro-Schein.

Die Vereinfachung hat einen konkreten Hintergrund - die 15-PS-Regelung. In dem Erlass aus Kiel heißt es dazu: "Bestimmte Sportboote und kleine Yachten können seit 2013 an Freizeitkapitäne ohne Sportbootführerschein vermietet werden. Unklar war jedoch, unter welchen Voraussetzungen dann der als Pyro-Schein bekannte Nachweis für diese Gruppe der Freizeitkapitäne entfallen kann, wenn sie bestimmte Seenotraketen an Bord führen. An Bord vieler Sportboote und Yachten von Charterunternehmen befinden sich Signalraketen für den Notfall, um wirksam auf sich aufmerksam machen zu können. Hierbei handelt es sich um pyrotechnische Gegenstände, auf die die Bestimmungen des Sprengstoffrechts anzuwenden sind. Eingestuft sind diese Signalmittel meist in die pyrotechnische Kategorie P2. Vor 2013 war es gängige Praxis, den sogenannten „Pyro-Schein" zusammen mit dem Sportboot-Führerschein zu erwerben. Die Anhebung der Freistellungsgrenze für Sportboot-Führerscheine auf Antriebsleistungen bis zu 15 PS hatte jedoch den Effekt, dass sich das Angebot an Lehrgängen für den Pyro-Schein stark reduzierte, während das Interesse an schwach motorisierten Charterbooten zunahm. Unter Federführung des schleswig-holsteinischen Sozialministeriums wurde in enger Zusammenarbeit mit der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord als zuständiger Aufsichtsbehörde und der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein ein Sicherheitskonzept entwickelt, das sowohl den sehr strengen Regelungen des Sprengstoffrechtes gerecht wird als auch den Bedürfnissen der Tourismusbranche und den Freizeitkapitänen rechtzeitig zum Saisonbeginn entspricht."


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