Kroatien: Ältere Boote von Einfuhrsteuer befreit

Keine Einfuhrumsatzsteuer für ältere Yachten

Segeln und Motorboot fahren in Kroatien: In kroatischen Marinas und sogar in Ankerbuchten werden Skipper gnadenlos abkassiert.

Düsseldorf (SP) Boote und Yachten, die älter sind als acht Jahre sind und in Kroatien liegen, sind uneingeschränkt von der Einfuhr-Umsatzsteuer in Kroatien befreit. Das teilte der Pannendienst Sea-Help unter Berufung auf Infos aus dem kroatischen Finanzministerium mit. Diese Schiffe sind uneingeschränkt von der Einfuhr-Umsatzsteuer befreit, unabhängig davon, ob es sich dabei um EU-Produkte handelt oder die Wasserfahrzeuge in der EU registriert sind.

Im Schreiben des Finanzministeriums heiße es wörtlich: "...im Bezug darauf, dass Kroatien ein Tourismusland ist, sind wir der Meinung, dass der Einfuhr ohne Mehrwertsteuerzahlung auch für die im bisherigen Status der vorübergehenden Einfuhr befindenden Wasserfahrzeuge ermöglicht sein soll, die auch zugleich unter Flaggen der Drittländer registriert wurden, wenn das Datum der ersten Benutzung des Wasserfahrzeugs mehr als acht Jahre vor dem EU-Beitrittstag Kroatiens war." Im Klartext heißt das vereinfacht: Boote, die älter sind als acht Jahre, sind von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, unabhängig davon, ob es sich steuerrechtlich um EU-Produkte handelt oder die Boote in der EU registriert sind.

Für die Eigner, deren Boote in Kroatien beheimatet sind und die vor dem 1. Juli 2005 erstmals registriert wurden, bedeutet es, dass sie ab dem 1.7.2013 sich um eine Zolldeklaration bei den kroatischen Behörden bemühen müssen. Sie zahlen dann 1,7 % des Zeitwerts für Boote unter 12 Meter Länge. Größere Boote sind komplett von der Steuer befreit. In dieser Zolldeklaration wird dann auch ausdrücklich bescheinigt, das keine Einfuhr-Umsatzsteuer fällig ist.

SeaHelp rechnet damit, dass dieser Gesetzentwurf, zu der das Finanzministerium jetzt erstmals verbindlich in Schriftform (offizielle Erklärung 050-01/13-01/176) Stellung bezogen hat, so auch im Juni als Gesetz verabschiedet wird. Über das weitere Prozedere nach dem 1. Juli 2013 ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, SeaHelp kann die betroffenen Skipper jedoch beruhigen: Sollten für die Zolldeklaration bürokratische Hürden bestehen, wird der Pannendienst ähnlich wie bei der Nachversteuerung die Skipper informieren.

Infos: www.sea-help.eu.

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